Die Wintertage liegen hinter uns, so zumindest hatten wir den Eindruck, als wir am Wochenende im westlichen Rosental unterwegs waren. Soweit das Auge reichte, überall blühten Märzenbecher und auch der Bärlauch verströmte bereits seinen Duft. Herrlich! Aber auch wenn uns die Natur derzeit reich beschenkt, nicht alles ist mit den Frühlingsboten erlaubt.
Märzenbecher – nur kiekn, nicht pflücken!
Aber auch wenn die Natur uns u.a. am Rande des Gohliser KIEZes mit so viel Märzenbechern glücklich macht – es gilt: Pflücken strengstens verboten!
Märzenbecher gehören zu den Pflanzen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. Das Pflücken eines Handstraußes oder einer einzelnen Pflanze ist verboten.
So ist es auf der Seite der Stadt Leipzig zu lesen. Bei dem Anblick im Wald ist es aber tatsächlich kaum vorstellbar, dass Märzenbecher so selten sein sollen. Aber wenn es denn so ist, dann ist es ein echter Beweis, dass unser Leipziger Auenwald ein ganz besonderer Wald ist, der nicht umsonst als Landschaftsschutzgebiet und in Teilen sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier kann noch wachsen und gedeihen, was an anderer Stelle nicht mehr auffindbar ist.
Bärlauch für den Eigenbedarf
Wie gut, dass zumindest der Bärlauch, dessen Duft man bereits entlang der Waldstraße kaum mehr entkommt, für den Eigenbedarf gepflückt werden kann. Während der Geruch für manche einfach nur ein notwendiges Übel im Frühling ist, ist es für viele der Start in eine leckere Frühlingssaison. Auch für uns, denn wir haben am Wochenende die erste selbstgemachte Bärlauchbutter gegessen und die Hackfleischklöpse mit Bärlauch verfeinert. Leggor! 🙂
Aber auch im Umgang mit dem Bärlauchpflanzen gibt es klare Regeln im Leipziger Auenwald zu beachten:
Für private Sammler:
- Der Eigenbedarf darf gedeckt werden („Handstraußregelung“).
- Keine Pflanzen ausgraben oder rausreißen.
- Immer nur 1-2 Blätter pro Pflanze pflücken.
- TIPP: Nicht so nah am Wegesrand pflücken (Autos, Hunde ;-)).
Für private Sammler mit größerem Bedarf und für eine gewerbliche Nutzung:
- VOR dem Pflücken die Erlaubnis vom Waldeigentümer und der Naturschutzbehörde einholen (Stadt Leipzig, Abteilung Stadtforsten, erreicht man unter stadtforsten@leipzig.de oder unter 0341 309410)
Den offiziellen Informationstext der Stadt Leipzig im Umgang mit Bärlauch gibt es hier.
Bei allen Regeln und Verboten sollten wir die Natur einfach auch genießen und uns an Bärlauchbutter, -pesto und -salaten erfreuen, solange die Bärlauchpflanzen noch nicht blühen.